Die Hungerkatastrophe in Ostafrika ist ein bereits seit langer Zeit schwelendes Problem, vor dem die Weltöffentlichkeit lange die Augen verschlossen hat.

Problematisch zeigt sich aber vor allem,
dass nicht die Unterstützung der Menschen in Ostafrika durch Einzelpersonen, Gruppierungen oder Unternehmen fehlt, sondern, dass häufig geleistete Hilfe bei den Betroffenen durch Korruption in den Staaten Ostafrikas nicht ankommt.
Im Gegensatz zu anderen Initiativen arbeitet die Organisation ONE allerdings nicht vor Ort, sondern versucht hierzulande Lobbyarbeit zu betreiben und beispielsweise Politiker von der Notwendigkeit der Hilfe zu überzeugen. Über zwei Millionen Menschen weltweit hätten auf der Internetplattform www.one.org bereits ihre Unterstützung für die Ziele der Organisation erklärt. Auch ich gehöre zu den Unterzeichnern und halte es für überaus wichtig, dass Deutschland seinen Beitrag dazu leistet, die Hungerkatastrophe in Ostafrika zu bewältigen.
Dazu gehören in meinen Augen zwei Schritte. Zum Einen die jetzt erforderliche schnelle Hilfe, damit die Menschen in Ostafrika bald möglichst wieder eine Versorgung mit gesunden Nahrungsmitteln erhalten. Zum Zweiten gehört aber als mittelfristiges Ziel auch hinzu, dass wir Ostafrika unterstützen, damit es sich selbst entwickeln kann und die Menschen nicht mehr dauerhaft auf „fremde“ Hilfe angewiesen sind. Dazu müssen wir auch unsere Wirtschaft noch stärker mit ins Boot nehmen.
Die Hilfen für Ostafrika müssen als eine Gemeinschaftsaufgabe der Deutschen verstanden werden. Die Wirtschaft, gesellschaftliche Organisationen, einzelne Personen oder Gruppierungen, die sich engagieren, müssen zielgerichtet gefördert und unterstützt werden. Aus diesem Grund stimmt das Bundesministerium der Finanzen derzeit gemeinsam mit den Obersten Finanzbehörden der Länder Regelungen ab, die Erleichterungen für inländische private Spender, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen sowie deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Unterstützungen zugunsten der Opfer in Ostafrika vorsehen.
Ein entsprechendes Verfahren gilt bzw. galt bereits bei den Katastrophen in Haiti im Januar 2010, in Pakistan im Sommer 2010 und in Japan Anfang dieses Jahres. Gleiches muss auch für Unterstützungsleistungen und Zuwendungen an die Opfer der Hungerkatastrophe in Ostafrika gelten.
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(Gastautor: Hartmut Koschyk, MdB, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen | Bilder: WorldVision Deutschland e. V. Kinderhilfswerk | Bildgestaltung und Thumb: M. Weiss | Quellen: www.bundestag.de www.one.org.de)


