Zeitarbeit ist ein Thema, welches mit steigender Konjunktur vermehrt auf den Tisch kommt. Wenn es an Fachkräften fehlt, springen immer häufiger “Interims” ein. In dieser Kolumne “Zeitarbeiter” gibt Ihnen unsere externe Redakteurin Annette von Spiegel persönliche und authentische Einblicke.
Mein heutiges Thema widmet sich dem, was für alle Arten von Verträgen gilt – allen voran Arbeitsverträgen, denn sie regeln immerhin einen nicht unerheblichen Anteil unserer Lebenszeit, nämlich die Arbeitszeit!
Da heisst es also „Augen auf!“ – zunächst bei der Auswahl des Zeitarbeitsunternehmens, hat man sich denn entschlossen, über eine Verleihfirma tätig zu werden – und dann natürlich, was den Vertrag betrifft.
Prüfe bevor Du Dich bindest
Wie bei allen anderen Firmen auch, gibt ein persönliches Gespräch bereits etwas Aufschluss über den Stil im Haus und die Haltung zu Bewerbern bzw. Mitarbeitern. Es kann aber auch hilfreich sein, sich bei Bekannten umzuhören, die bereits bei Zeitarbeitsfirmen tätig sind – da gibt es, keine Sorge, eindeutige Statements. Und durchaus auch positive! [Diese Checkliste Zeitarbeitsfirmen von mittelstanddirekt enthält 10 Punkte, Anmerkung der Redaktion]
Nach solch lobenden Erwähnungen hatte auch ich nochmal Gespräche geführt und fand tatsächlich bestätigt, was mir erzählt worden war, also Positives. Ein Wechsel machte allerdings wenig Sinn, weil ich als Neu-Einsteigerin die mit der Zeit erreichten Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Urlaubstage etc., verloren hätte. Wunderliche Detailfragen des Arbeitsvertrages ergeben sich für den Normalsterblichen dummerweise erst in der Alltags-Praxis. Zwei Beispiele möchte ich nennen, und übrigens: Ein kritischer Blick auf die Regelung zur Entfernung zu möglichen Einsatzorten lohnt sich sicher auch immer …
Stundenfalle
Ich selbst habe z. B. einen Vertrag, der von einer Stundenzahl von 40 Stunden pro Woche ausgeht. Unerfahren wie ich war, dachte ich mir nichts, als ich für mehrere Monate an eine Bank entliehen wurde, deren Regelarbeitszeit nur 37,5 Stunden beträgt. Bis meine Zeitarbeitsfirma mich dann mal ansprach, dass ich mittlerweile immens viele Minusstunden angesammelt hätte, weil ich Woche für Woche nicht meine 40 Stunden erreichte! Ich fiel vor Staunen fast vom Stuhl, denn darüber hatte ich mir schlichtweg keine Gedanken gemacht … im Übrigen wäre ich davon ausgegangen, dass man das individuell regelt, je nach Konditionen des Kunden (Einsatzes).
Zeitarbeiter 40 Std versus fester Mitarbeiter 37,5 Std?
In diesem Fall sollte ich nun mit der Abteilungsleitung sprechen, ob ich nicht länger arbeiten könne, damit ich auf meine 40 Stunden käme. Was ich für eine alberne Anfrage hielt, denn warum sollte ein nicht fest angestellter Mitarbeiter bleiben, während alle Festangestellten schon nach Hause gehen?! Aber ich war sowieso der Meinung, es sei Aufgabe der Vermittlerin, diese Sache zu klären, denn es ist IHR Kunde, Sie hat die Konditionen ausgehandelt. So wurde es denn auch gemacht: die Vermittlerin des Zeitarbeitsunternehmens sprach mit der Abteilungsleitung der Bank über diesen Aspekt – und die zeigten ihr natürlich einen Vogel.
Minusstunden gratis
Mit dem Ergebnis, dass ich nach fast einem Jahr bei diesem Kunden ein – wohl gemerkt nicht selbst verschuldetes – Minus von mehr als 150 Stunden angesammelt hatte! Ich war gespannt, zu welchen Zankereien das am Ende führen würde, wenn ich eines Tages eine feste Stelle finde … (es sei kurz erwähnt: mittlerweile bin ich seit 1,5 Jahren in einem Unternehmen, in dem ich jede Woche ÜBERstunden mache, nun ist mein Konto seit 1 Monat wieder ausgeglichen). Auf so etwas muss man aber auch erst mal kommen!
Für wen sind eigentlich Tarifverträge?
Gestaunt habe ich auch, als ich feststellen musste, dass Tarifverträge nicht notwendigerweise Vorteile für die Leiharbeitnehmer bringen. Zum Vergleich der Tarifvertragsbedingungen aus den Manteltarifverträgen der Zeitarbeitsverbände: iGZ, BZA und AMP finden Sie hier eine gute Übersicht.
Urlaubsanspruch vercodiert
Durch Zufall stellte ich nämlich fest, dass meine Leihfirma mich frech und außerdem mehrfach um Urlaubstage betrog! Die monatlichen Abrechnungszettel sind ein wahrer Wust an Zahlen, Auf- und Gegenüberstellungen mit anteiligen Prozenten, Codes und dergleichen – jedenfalls nichts, das zum intensiven Studium einlädt, es sei denn, man ist passionierter Buchhalter oder dergleichen.
Fristensache!
Beim Abheften sah ich jedoch in einem Jahr, in dem ich noch gar keinen Urlaub genommen hatte, dass mir bereits zwei Tage bewilligt (also abgezogen) worden waren. DAS fiel dann doch auf … (ein oder zwei Tage hie und da, in einer Summe verbogen, ist anders). Über ein halbes Jahr gingen daraufhin Mails zwischen meiner Verleihfirma und mir hin und her (ich wollte das gern schriftlich dokumentiert haben), ehe es mir zu bunt wurde, und ich zum Anwalt ging. Dort staunte ich nicht schlecht, denn … der für mich zutreffende Tarifvertrag regelt, dass man nach Ausstellung einer solchen Abrechnung nur 2 Monate Zeit hat, Einspruch zu erheben – während die allgemeine gesetzliche Frist drei Monate beträgt! Nie hätte ich geglaubt, dass ein Tarifvertrag zu Ungunsten der Arbeitnehmer ausfallen könnte …… ICH jedenfalls hatte meine Frist verpasst!
(Autor: Annette von Spiegel | Fotos: www.photocase.de kallejipp (Artikel) , sc_joeesco (Thumb) | Quellen: Archiv)
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