
Ja, wie … heute geht es um feministische Themen? Das ist ja was! Aber nein: Es gibt so viele Möglichkeiten, gleicher zu sein als andere, und eben auch in der Welt der Zeitarbeit: In der Kolumne “Zeitarbeiter” gibt Ihnen unsere externe Redakteurin Annette von Spiegel persönliche und authentische Einblicke.
Gleiches für Gleiche
Heute geht es um die in den Medien in letzter Zeit erfreulicherweise häufiger diskutierte Frage der Gleichstellung von Leiharbeitern mit der fest angestellten Stammbelegschaft – und zwar in Bezug auf das Gehalt, häufig unter dem Stichwort “Gleicher Lohn für gleiche Arbeit”. (Erst kürzlich veranstaltete der DGB aus einen Aktionstag, in dessen Rahmen auch dieses Thema behandelt wurde.) Detailliertere Infos zu Inhalten gibt es z. B. hier .
Fragen und keine Antworten
Neben dem Sinn des Lebens gibt es ja noch andere große Fragen des Mensch-Seins: “Sein oder nicht sein”, “Haben oder sein” bzw. hier: “Recht haben und Recht bekommen”. Und das sind nun mal zweierlei Paar Schuhe; schon immer gewesen.
Ein Beispiel: Geschlechtsneutralität
Im Rahmen der geschlechtlichen Gleichstellung müssen in Deutschland per Gesetz Stellenanzeigen geschlechtsneutral (also “m/w”) ausgeschrieben werden. Prima Idee. Aber … wenn ein Chef nun mal partout eine Dame im Vorzimmer sitzen haben möchte? Dann wird die Stelle zwar offiziell geschlechtsneutral ausgeschrieben, letztendlich in Erwägung gezogen werden aber doch nur BewerberINNEN. Wollte nun ein Mann, sofern er überhaupt von diesen Machenschaften Kenntnis erlangt, klagen – wie, um alles in der Welt, will er DAS nachweisen?!
Ein Beispiel: Schwanger oder was?
Hübsch ist auch, was Frauen um die 30 ereilt, wenn sie sich bewerben: Nachvollziehbarerweise fürchten potenzielle Arbeitgeber, dass die Bewerberin nun in einem Alter ist, wo die so genannte biologische Uhr beunruhigend anfängt zu ticken: Man bekommt unterstellt, man könnte in absehbarer Zeit schwanger werden und dann ausfallen – und bekommt die Stelle daher lieber mal nicht! (Das habe ich selbst erlebt: erstens häuften sich die Fragen zu diesem Thema ab Ende 20 auffallend, mir wurde aber auch schon unter vier Augen gesagt, dass ich aus diesem Grund eine Stelle nicht bekomme – wobei ich in diesem Fall natürlich fragte, warum ich dann überhaupt eingeladen worden war).
Antworten – oder besser doch nicht?
Es gibt Themenbereiche, auf die man nicht antworten muss. Da eine Antwort-Verweigerung im Grunde immer negativ ausgelegt werden dürfte, darf man bei Fragen z. B. zur Familienplanung, zur sexuellen, religiösen oder politischen Orientierung etc. ganz offiziell und getrost lügen! Sollte ein Arbeitgeber späterhin das Arbeitsverhältnis lösen wollen, weil er in einem solchen Punkt belogen wurde, wird das vor keinem deutschen Gericht standhalten! (Allerdings werden die wenigsten Arbeitgeber mit DEM Argument zur Kündigung kommen …).
Gesetz versus Realität
Wir können uns jedenfalls einstweilen daran erfreuen, dass es ein Bewusstsein für Ungleichbehandlungen gibt und man per Gesetz versucht, einen vernünftigen Rahmen zu schaffen, also auch die Möglichkeit, sich auf ein gewisses Recht zu berufen. Inwieweit allerdings der Aspekt “Gleicher Lohn für gleiche Arbeit” in den Tarifverträgen der Zeitarbeitsverbände berücksichtigt wird, weiss ich nicht. Denn: Wie will man denn überhaupt in Erfahrung bringen, was die fest angestellten Kollegen so verdienen? Das ist ja schon ein schwieriges Unterfangen, wenn man selbst kein Leiharbeiter ist, sich aber mal orientieren möchte.
Gehaltsvergleiche – aber wie?
Schwieriger wird es – zumal sich der Aufwand auch kaum lohnt – wenn man nur einen kurzen Einsatz hat, z. B. als Urlaubsvertretung. Aus dem Nähkästchen meines eigenen Erfahrungs-Schatzes: von Ablage in Unternehmen A lande ich plötzlich für zwei Wochen im Vorzimmer eines Bank-Vorstandes. Gelegentlich war ich auch die einzige Person im Unternehmen, die diese Aufgaben hatte – wen hätte ich also fragen können, welche Bezahlung hier üblich ist? Und selbst wenn es Transparenz im Unternehmen des Kunden gibt, kann es schwierig bleiben:
Ein Versuch: Gehaltserhöhung
Ich hatte mich nach über einem Jahr Zugehörigkeit beim Zeitarbeitsunternehmen und gleichzeitig ununterbrochenem Einsatz beim selben Kunden um eine Gehaltserhöhung bemüht – zumal ich wusste, dass ich da sehr gute Arbeit leistete. Die Diskussion verlief in etwa so:
AG (Arbeitgeber): “Aber dann müssten wir das ja dem Kunden weiterberechnen …”
ich: “Ja, nur zu, damit habe ich kein Problem.”
AG: “Mmh … leider steht diese Firma zur Zeit nicht so gut da, das können wir nicht machen.”
ich: “Komisch: Denn seit ich hier bin, erhalten alle Festangestellten um mich herum pro Quartal eine Extraprämie von 300 €, weil das Quartal so gut gelaufen ist! Und ich sage Ihnen: DAS ist auf Dauer ganz schön demotivierend, denn ich leiste seit vielen Monaten Vollzeit dieselbe Arbeit wie alle Kollegen um mich herum!”
AG: “Das kann schon sein. Allerdings gibt es dieses Jahr in diesem Unternehmen eine Sperre bzgl. Gehaltserhöhungen. Da können wir leider nichts machen.”
ich: “Auch DAS wundert mich, denn gerade vorgestern gab es eine Betriebsversammlung, zu der auch ich gegangen bin, und da war die Staffelung der Gehaltserhöhungen im laufenden Jahr einer der Tagespunkte. Ich kann Ihnen gern den Auszug aus dem Protokoll zukommen lassen …”.
Und so weiter. Eine Gehaltserhöhung habe ich in fünf Jahren nicht bekommen, obwohl ich auch auf mein Nachfragen nie hörte, dass man mit meiner Arbeit oder Einsatzbereitschaft in irgendeiner Weise unzufrieden gewesen ist. Witzigerweise bekam ich in all der Zeit immer dasselbe Gehalt – egal, ob ich irgendwo Ablage machte oder im Vorzimmer des Bank-Vorstandes saß. Wobei den höheren Anteil, der für mich bezahlt wird, wenn ich qualifiziertere Arbeit leiste, selbstredend das Leiharbeitsunternehmen einstreicht…
(Autor: Annette von Spiegel | Fotos: kallejipp (Artikel) , joeesco (Thumb) | Quellen: www.photocase.de )
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