Heute bei unseren Fundstellen aus dem Netz: Kleidervorschriften, die Azubi-Kampagne der Telekom und was Sie für ein Stipendium leisten müssen.
Graue Mäuschen
Was darf Ihr Arbeitgeber Ihnen vorschreiben, wenn es um die Kleiderordnung geht? Erst kürzlich hat sich ein Kölner Landesgericht mit dieser Frage beschäftigt, aber mal ehrlich: Haben Sie Lust, dieses Urteil zu lesen? Darum heute aufgedröselt nach Unterwäsche und Frisur/Strümpfen/Piercings: Was Sie über Kleidervorschriften und Ihre Rechte wissen sollten.
Interaktiv um Azubis werben
Wir sind in der Redaktion zwar keine Azubis mehr, dennoch fanden wir den, sagen wir mal, Verriss der neuen Telekom-Azubi-Kampagne recht interessant. Und in der Tat: die langen Ladezeiten sind wirklich ein Motivationshindernis. In der Zeit kann man sich jedenfalls gemütlich einen Kaffee holen gehen. Und als wäre das nicht genug: Das erste Rätsel, auf das wir stoßen, ist eine Mitarbeiterin, die die Mehrwertsteuer ausrechnen muss. Kann sie aber nicht, da ihr Rechner gerade ein Update macht. Lange Ladezeiten sind hier wohl üblich. Zumindest müssen wir den Kaffee nicht alleine trinken.
Stipendium nicht leicht gemacht
Langwierig und kompliziert ist das Auswhalverfahren der Studienstiftung des Deutschen Volkes. Bislang konnte man nur vorgeschlagen werden, inzwischen kann man sich bewerben. Ein Chance mehr, aber nur, falls man die verschiedenen Tests erfolgreich bestanden hat. Alles andere als Zuckerschlecken. Aber Sie können mit den Bewerbern mitfühlen: Der Online-Selbsttest mit 13 zeigt, wie knifflig allein der erste Schritt ist.
(Autor: A. Sokolowski | Screenshots: A. Korkis | Quellen: www.faz.net, www.wollmilchsau.de, www.spiegel.de)


















