
Allgemeine Informationen:
Die Stiftung wurde im Jahre 1969 gegründet und verfolgt den Zweck jungen Menschen bei ihrem Studienvorhaben, unabhängig von ihren finanziellen Vorraussetzungen zu fördern. Gründer: Hildegard und Rudolf Gretsch verloren ihr einziges Kind, Hans Rudolf an der russischen Front. Mit dieser Stiftung bewahren sie das Andenken ihres Sohnes.
Wer kann sich für was bewerben?
Studenten sowohl an der Münchener Universitäten als auch andere Universitäten aller Fächer können sich für dieses Stipendium bewerben. In diesem Stipendium werden die Stipendiaten durch ein ehrenamtliches Kuratorium ausgesucht.
Mittelverwendung:
Die Stipendienhöhe beträgt € 100 bis €350 monatlich. Mit dem erhaltenen Stipendium führen die Stipendiaten einen Auslandsaufenthalt durch und finanzieren ihr Studium.

Allgemeine Informationen:
Im Jahre 1931 gründete der Hamburger Kaufmann und Landwirt Alfred C.Toepfer diese Stiftung nach dem Namen des preußischen Reformers, des Dichters und Philosophen, Freiherr von Stein die Stiftung als Stiftung F.V.S. Nach dem Tod Alfred Toepfers im Jahre 1993 wurde sein Name dem Stiftungsnamen beigefügt. Die Zielsetzung der Stiftung ist Förderung der Europäischen Einigung unter Wahrung der kulturellen Vielfalt sowie für die Verständigung zwischen den Völkern Europas.
Wer kann sich für was bewerben?
Die Förderung richtet sich an Studierende der Fachrichtungen Sprach- und Kulturwissenschaften, Evangelische Theologie, Buddhistische Studien, Katholische Theologie, Islamwissenschaft, Philosophie, Sozialwissenschaften und Politologie, Architektur, Gestaltung u. Design, Innenarchitektur, Bildende Kunst, Kunstgeschichte, Kunstwissenschaft, Musik, darstellende Kunst, Musikwissenschaft, Agrarwissenschaften und Forstwissenschaft. Bewerbungen werden ab dem 3. Fachsemester entgegen genommen.
Diese Stiftung unterstützt die Abschlussphase eines Studiums, eines Aufbaustudiums oder einer Promotion. Durch eine einjährige Förderung werden Studierende und Promovierende unter 30 Jahren aus Mittel- und Osteuropa gefördert, die ihren Studienabschluss an einer Hochschule in Deutschlandanstreben. Deutsche Studierende haben die Möglichkeit sich um die Förderung eines einjährigen Studienaufenthalts in den Ländern Mittel- und Osteuropas zu bewerben.
Mittelverwendung:
Stipendiaten/innen werden monatlich mit einem Betrag von 920 Euro gefördert; die Dauer der Förderung beträgt bis zu einem Jahr. Außerdem werden die Kosten der An- und Abreise der Stipendiaten zum Studienort von der Stiftung übernommen.

Allgemeine Informationen:
Das Cusanuswerk ist die Studienförderung der katholischen Kirche in Deutschland, die im Jahre 1956 nach dem Name eines der bedeutendsten Gelehrtenpersönlichkeiten des Spätmittelalters, Nikolaus Cusanus gegründet wurde.
Wer kann sich für was bewerben?
Das Cusanuswerk vergibt das Stipendium an begabten katholischen Studentinnen und Studenten aller Fachrichtungen und Hochschulen während ihres Studiums und ihrer Promotionen.
Folgende Kriterien werden von den Bewerber verlangt:
- hervorragende Leistungen im eigenen Fach, ein hohes Reflexionsvermögen sowie Neugier und Kreativität mitzubringen.
- nachdenklich und offensiv sein, aktiv Fragen zu stellen und sich nicht mit einfachen Antworten zufrieden zu stellen, Stellung beziehen und Verantwortung tragen.
- eigenen Glaubensweg ernst zu nehmen, die Kirche zu gestalten und mit ihr zu leben und sich aus ihrem Glauben heraus für andere einzusetzen.
Zur Formale Vorrausetzungen für die Bewerbungen finden Sie hier.
Mittelverwendung:
Grundförderung:
Die finanzielle Förderung in der Grundförderung besteht aus einem monatlichen Stipendium und Büchergeld. Den Förderumfang hängt vom Einkommen und Vermögen der Stipendiatin oder des Stipendiaten, der Eltern und ggf. der Ehepartnerin oder des Ehepartners ab. Der Förderhöchstbetrag beläuft sich derzeit auf € 585. Das Büchergeld beträgt einheitlich € 150 monatlich.
Graduiertenförderung:
In der Graduiertenförderung ist die Stipendienhöhe vom Einkommen und Vermögen der Stipendiatin oder des Stipendiaten, der Eltern und ggf. der Ehepartnerin oder des Ehepartners unabhängig.
Das Stipendiumsgeld beträgt 1.050 € monatlich. Hinzu kommen 100 € monatlich Forschungskostenpauschale sowie unter bestimmten Bedingungen 155 € Familienzuschlag und ein Kinderbetreuungszuschlag von bis zu 255 €.
Neben der finanziellen Förderung im In- und Ausland werden folgende Programme wie Bildungsprogramm, Geistliches Programm und Tutorale Begleitung angeboten. Weitere Informationen dazu können Sie hier lesen.
Bereits vorhandene Artikel auf mentoring4u zum Thema Stipendium
Lesen Sie dazu auch unsere Fundstelle Mehr als nur eineTennis- Stiftung, Stipendien-Selbsttest, Konrad Adenauer Stiftung, Afrika-Stipendien, Stipendium für Orchestermusiker , unsere Artikel vom 19.12.2010 “Menti geht ins Ausland“ , Stipendium Teil 1 und StipendiumStipendium Teil 2.
(Autor: Ayu Damayanti ( Praktikantin) | Bild & Thumb: A. Damayanti | Quellen: www.hans-rudolf-stiftung.de , www.toepfer-fvs.de , www.cusanuswerk.de )
0