
Fachangestellte für Arbeitsförderung arbeiten in erster Linie im Kundenbereich (Eingangszone, Service Center) der Agenturen für Arbeit auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches III (SGB III) sowie in Jobcentern nach dem SGB II. Dort klären sie die Anliegen der Rat Suchenden, erteilen Auskünfte und nehmen Arbeitslosmeldungen und Anträge auf Leistungen entgegen. Sie unterstützen Kunden beim Ausfüllen der Anträge, bereiten Arbeitsunterlagen für die Arbeitsvermittler/innen vor und wirken bei der Ausbildungsund Arbeitsvermittlung mit. Sie bearbeiten auch Anträge auf Leistungen, wie z.B. Anträge auf Arbeitslosengeld, auf Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung, zur Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung und der Teilnahme an beruflichen Bildungsmaßnahmen. Auch interne Serviceaufgaben, wie z.B. Personalangelegenheiten und Personalsachbearbeitung, können zu ihrem Tätigkeitsbereich gehören. Um ihre Aufgaben fachkundig erledigen zu können, müssen Fachangestellte für Arbeitsförderung Verständnis für wirtschafts- und sozialpolitische Fragen besitzen. Kommunikationsund Kooperationsfähigkeit im Kontakt mit den Kunden der Agenturen für Arbeit und Teamfähigkeit bei der Durchführung ihrer Aufgaben sowie eine ausgeprägte Servicementalität zeichnen sie aus. Fachangestellte für Arbeitsförderung arbeiten in örtlichen Agenturen für Arbeit auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches III (SGB III) oder in Jobcentern nach dem SGB II. Mit den umfangreichen Kenntnissen und Erfahrungen sowie absolvierten Trainings im Umgang mit vielfältigen Kundengruppen, dem Wissen um die Anwendung von Methoden und Techniken, um berufliche Alltags- und Veränderungssituationen zu meistern, sowie den Erfahrungen aus einer Ausbildung in einer modernen Dienstleistungsorganisation bietet sich Fachangestellten für Arbeitsförderung ein breites Spektrum an beruflichen Möglichkeiten in der Dienstleistungsbranche. Fachangestellte/r für Arbeitsförderung ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Diese bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird im öffentlichen Dienst angeboten. Die Ausbildung zum/zur Fachangestellten für Arbeitsförderung soll neu geordnet werden. Die geplante Abschluss- bzw. Berufsbezeichnung lautet „Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen“. Die neu gestaltete Ausbildungsordnung tritt voraussichtlich zum 1. August 2012 in Kraft.
Beispielhafte Ausbildungsvergütungen pro Monat:
1. Ausbildungsjahr: € 687
2. Ausbildungsjahr: € 753
3. Ausbildungsjahr: € 850
(Quelle: Lexikon der Ausbildungsberufe der Bundesagentur für Arbeit)
Mentoring4u: Karriereplanung und Praktika
Die richtige Entscheidung für den richtigen Beruf zu treffen, ist im Grunde nicht einfach.
Ein Praktikum bietet Ihnen die Gelegenheit, das Tätigkeitsspektrum und den Alltag des jeweiligen Berufsfeldes auf Übereinstimmungen mit Ihren eigenen Fähigkeiten und Kenntnisse zu prüfen. Um ein Praktikum zu diesem Beruf zu bekommen, müssen Sie sich aktiv bemühen. In Frage kommen dafür die örtlichen Agenturen für Arbeit oder die Jobcenter. Vielleicht aber auch große Personalabteilungen multinationaler Unternehmen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.
Berichten Sie uns doch über Ihre Erfahrungen. Schreiben Sie an redaktion@mentoring4u.de
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Wie Sie sich dann auf das Bewerbungsgespräch vorbereiten finden Sie hier online
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Alles was Recht ist – Arbeitsrecht
Im letzten Teil unseres Ratgebers geht es ums Recht. Die Frage: “Ist es erlaubt am Arbeitsplatz während der Arbeitszeit zu surfen?“ Darauf gibt im Mentoring4u TV der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Herr Bodo Lindena aus Wiesbaden Antwort. Reinschauen und Bescheid wissen.
Das Redaktionsteam von mentoring4u wünscht Ihnen viel Erfolg bei der Wahl des richtigen, auf Sie passenden Berufsziels!
Sollten sich Fragen ergeben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns an redaktion@mentoring4u.de oder senden uns Ihren Kommentar.
(Praktikantin: A.Damayanti Autor: M. Weiss | Bild & Thumb: A. Korkis | Quelle: www.mentoring4u.de , Lexikon der Ausbildungsberufe der Bundesagentur für Arbeit und Mentoring4u TV)
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